Lebenshilfe Detmold e. V.

Werkstattrat

Wir setzen uns für die Mitarbeiter in der Werkstatt ein.

Wir vertreten die Interessen und Rechte unserer Kollegen.

Alle vier Jahre werden wir von den Mitarbeitern gewählt.
Zuletzt war die Wahl im November 2021.

Wir arbeiten nach einer gesetzlichen Grundlage.
Das ist die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO).
Darin stehen unsere Aufgaben.

Wir achten darauf, dass die Rechte unserer Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden.
In vielen Bereichen haben wir das Recht zur Mit·wirkung.
Dann werden wir informiert und zur Meinung der Mitarbeiter befragt.
Themen sind zum Beispiel:
Arbeits-Sicherheit und die Gestaltung des Arbeits-Platzes.
Bei der Lebenshilfe Detmold werden wir auch mit einbezogen,
wenn neues Fach-Personal in der Werkstatt eingestellt wird.

In vielen Themen haben wir ein Recht zur Mit-Bestimmung.
Dann werden wir informiert, zur Meinung der Mitarbeiter befragt
und entscheiden gemeinsam mit der Werkstatt-Leitung.
Zum Beispiel in Grund-Sätzen der arbeits-begleitenden Maßnahmen,
der Arbeits-Zeiten und bei der Haus-Ordnung.

Einmal in der Woche treffen wir uns zu unserer Sitzung,
damit wir die Anliegen und Themen in der Werkstatt besprechen können.
Unsere Sitzungen sind jeden Dienstag von 8 bis 12 Uhr.
An jedem 3. Dienstag im Monat besucht uns die Werkstatt·leitung.
Dann tauschen wir uns zu aktuellen Themen aus.
Einmal im Monat treffen wir uns mit Vertretern aus allen Arbeits·gruppen.
Auch mit ihnen sprechen wir über aktuelle Anliegen.

Das sind nur einzelne Beispiele unserer Arbeit als Werkstattrat.
Die Arbeit im Werkstattrat ist sehr umfangreich und vielseitig.
Sie macht uns aber auch viel Spaß.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Werkstatt-Rat

Werkstattrat von der Lebenshilfe Detmold

Wir sind der Werkstattrat

von der Lebenshilfe Detmold.

So entsteht der  Werkstattrat

Alle 4 Jahre wählen die Mitarbeiter aus den Werkstätten:

die Mitglieder für den Werkstattrat.
Die letzte Wahl war im November 2017.

Wir sind 9 Mitarbeiter aus den

Werkstätten von der Lebenshilfe Detmold.Wir haben 2 Vertrauenspersonen gewählt:

Philipp Klemenz.

Und Svenja Pambor-van Urk Dam

Sie unterstützten uns bei unserer Arbeit.

 

 

 

Das sind unsere Aufgaben

Wir setzen uns für die Mitarbeiter in den Werkstätten ein.

Für Dinge:

die den Mitarbeitern wichtig sind.

Und für ihre Rechte.

 

 

 

Wir arbeiten nach einem Gesetz

Wir arbeiten nach einem besonderen Gesetz.
Das Gesetz heißt:

Werkstätten- Mitwirkungs∙verordnung

Die Abkürzung dafür ist:  WMVO.

 

In dem Gesetz steht zum Beispiel:

  • Unsere Rechte:

Was wir bekommen müssen.

Zum Beispiel:

  •  Die Werkstatt muss unsere Meinung ernst nehmen.
  •  Wir müssen Zeit bekommen:

Damit wir uns eine Meinung  bilden können

  •  Wir haben das Recht auf Fortbildungen.
  • Unsere Pflichten:

Woran wir uns halten müssen.

Zum Beispiel:

  •  Wir müssen uns an die WMVO halten.
  •  Wir müssen für alle Mitarbeiter da sein.
  •  Wir müssen mit der Werkstatt zusammen arbeiten.

 

 

Unsere Sitzungen

Wir treffen uns einmal in der Woche zu unserer Sitzung.
Dann besprechen wir:

  •  wichtige Dinge aus den Werkstätten.
  •  neue Dinge aus den Werkstätten.

Unsere Sitzungen sind:

Jeden Montag.

 

 

Treffen mit anderen Mitarbeitern

Wir besprechen uns auch

mit anderen Mitarbeitern aus der Lebenshilfe Detmold:

  • An jedem 3. Montag im Monat

besucht uns die Werkstatt∙leitung.

  • Einmal im Monat treffen wir uns mit Mitgliedern

aus allen Arbeitsgruppen.

Bei manchen Dingen haben wir Mitwirkungsrecht

Das heißt:

Zu vielen Dingen dürfen wir unsere Meinung sagen.

Unsere Meinung ist wichtig.

Danach entscheidet die Werkstatt∙leitung alleine.

 

Bei diesen Dingen haben wir Mitwirkungs∙recht:

  •  Arbeits∙sicherheit

Was ist nötig,

damit alle gesund bleiben?

Und sich niemand verletzt?

  • Wie soll unser Arbeitsplatz aussehen?

 

  • Wir sind bei Bewerbungs∙gesprächen dabei.

Das bedeutet:

Eine Person bewirbt sich

für eine Stelle in der Werkstatt.

Dann lädt die Leitung die Person zu einem Bewerbungs∙gespräch ein.

Beim Bewerbungs∙gespräch

ist ein Mitglied vom Werkstattrat dabei.

Das Mitglied darf dem Bewerber Fragen stellen.

Die Meinung vom Werkstattrat ist wichtig.

 

Bei einigen Dingen haben wir Mitbestimmungsrecht

Das heißt:

Bei einigen Dingen dürfen wir mitentscheiden.

Das ist unser Recht.

Dann informiert uns zum Beispiel:  Die Werkstatt∙leitung.

Und wir befragen die Mitarbeiter nach ihrer Meinung.

Danach entscheiden wir gemeinsam mit der Werkstatt∙leitung.

Bei diesen Dingen haben wir Mitbestimmungs∙recht:

  • Bei den arbeits∙begleitenden Maßnahmen

Zum Beispiel: Tischtennis∙kurs

 

  • Bei den Arbeits-Zeiten

Zum Beispiel:

  •  Wann soll die Arbeitszeit beginnen?
  •  Wann soll die Arbeitszeit enden?
  •  Wann ist Pause?

 

  • Bei der Haus∙ordnung

Zum Beispiel:

Welche Regeln sollen in der Hausordnung stehen?

Die Arbeit im Werkstattrat macht uns viel Spaß.

 

 

Haben Sie Fragen?

Melden Sie sich gerne bei uns.

 

 

 

 

 

Telefon∙nummer: 0 52 31- 92 13 38

 

 

 

 

 

 

 

E-Mail Adresse: werkstattrat@lebenshilfe-detmold.de

 

 

 

 

 

Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Fotos © Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Kreisvereinigung Detmold e.V.

 

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