Lebenshilfe Detmold e. V.

Inklusionsassistenz

Seit dem Schuljahr 2015/2016 bietet die Lebenshilfe Detmold in den Gemeinden Detmold, Horn-Bad Meinberg, Schlangen, Augustdorf, Lage, Oerlinghausen, Leopoldshöhe und Bad Salzuflen Inklusionsassistenz (Schulbegleitung) sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen an.

Hintergrund

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) hat sich Deutschland 2009 dazu verpflichtet, u.a. auch Kindern mit einer Behinderung den Besuch aller Schulformen zu ermöglichen.

Um am Unterrichts- und Schulgeschehen erfolgreich teilzunehmen, haben Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung oftmals den Anspruch auf Inklusionsassistenz. Dieser wird i.d.R. durch die Eingliederungshilfe im Sinne der „Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung“ (§54, SGBXII) gewährt.

Aufgaben der Inklusionsassistenz

Inklusionsassistenten begleiten SchülerInnen im Schulalltag. Folgende Aufgaben werden bei Bedarf übernommen:

  • Pflegetätigkeiten
  • Unterstützung im lebenspraktischen Bereich (z.B. Orientierungshilfen auf dem Schulgelände, Hilfestellungen bei zeitlicher Orientierung)
  • Unterstützung im Unterricht (z.B. Anreichen von Arbeitsmitteln, Trainieren vom Umgang mit Arbeits- oder Hilfsmitteln, Wiederholung und Erläuterung von Lehrinhalten)
  • Begleitung und Unterstützung im schulischem Freizeitbereich (Pausen, Ausflüge, Schulfeste, Klassenfahrten)
  • Begleitung auf dem Schulweg

Die Antragsstellung

Damit Inklusionsassistenz gewährt wird, stellen Eltern und Schulen gemeinsam einen Antrag beim Leistungsträger. Dieser ist in der Regel bei SchülerInnen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung das Kreissozialamt, bei SchülerInnen mit einer seelischen Beeinträchtigung das Jugendamt und bei SchülerInnen, die stationär untergebracht sind, der Landschaftsverband.

In dem Antrag wird aus fachlicher und medizinischer Sicht begründet, warum eine Assistenz im Schulalltag erforderlich ist.

Gern berät Sie die zuständige Koordinatorin für Inklusionsassistenz der Lebenshilfe Detmold bei Fragen bzgl. der Antragsstellung.

Die Einstellung einer Betreuungskraft

Nach erfolgter Bewilligung des Antrages auf Inklusionsassistenz sucht die Lebenshilfe Detmold gemäß den Anforderungen eine geeignete Schulbegleitung mit den erforderlichen Qualifikationen. Nach einer Hospitation im Unterricht und ggf. nach persönlichem Kennenlernen mit den Erziehungsberechtigten erhält der/die SchulbegleiterIn von der Lebenshilfe Detmold einen Arbeitsvertrag.

Betreuung während des Schuljahres

Während des gesamten Schuljahres steht die Koordination für Inklusionsassistenz der Lebenshilfe Detmold allen Beteiligten (SchulbegleiterInnen, Eltern, Lehrern, Sonderpädagogen, Schulbegleitern) fachlich zur Seite. In Krankheitsfällen wird, wenn möglich, eine Vertretung organisiert.

Zuständigkeiten

Gabriele CurranChristine Schmidt
Bildungshaus Weerthschule, DetmoldHeinrich Drake Realschule, Detmold
Schule am Leistruper Wald, DetmoldGeschwister Scholl Schule, Detmold
Fürstin Pauline Schule, DetmoldDietrich Bonhöffer Berufskolleg, Detmold
Hasselbachschule, DetmoldGrundschule Heiligenkirchen, Detmold
Bachschule, DetmoldGrundschule Heidenoldendorf, Detmold
Sekundarschule Lage, LageStädt. Grundschule Hiddesen, Detmold
Realschule der Stadt Lage, LageChristian Morgenstern Schule, Detmold
Irmela Wendt Schule, Lage-PottenhausenGymnasium Leopoldinum, Detmold
Jakobischule, Kalletal
Angelika GelhausHauptschule Lohfeld, Bad Salzuflen
Peter Gläsel Schule, DetmoldStädt. Realschule am Schulzentrum Aspe, Bad Salzuflen
Gustav Heinemann Schule, DetmoldGemeinschaftsgrundschule Lockhausen, Bad Salzuflen
Pestalozzischule, BlombergGrundschule Lemgo West, Lemgo-Lieme
Grundschule am Weinberg, Blomberg
Sekundarschule Blomberg, Blomberg
Gymnasium, Horn Bad Meinberg
Sekundarschule, Horn
Grundschule Bad Meinberg, Horn-Bad Meinberg
Grundschule Dörentrup West, Dörentrup
Regenbogenschule Bega, Dörentrup
Sekundarschule Nordlippe, Extertal-Bösingfeld
Johannes Gigas Schule, Lüdge

 

Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag: 8:00-12:00 Uhr
Freitag: 8:00-11:30 Uhr

Flyer zum Download:

Flyer als PDF-Datei

Inklusions-Assistenz

Inklusionsassistenz ist ein schweres Wort.

Man sagt auch:

Schul∙begleitung.

 

 

Das bedeutet:

Eine Person hilft einem Kind mit Behinderung

in der Schule.

Zum Beispiel:

Wenn das Kind Hilfe im Unterricht braucht.

 

Das sind die Aufgaben

von der Inklusionsassistenz

Die Inklusions∙assistenz hilft den Kindern mit Behinderung.

Wenn die Kinder zum Beispiel:

 

  • Hilfe beim Waschen brauchen.
  • sich in der Schule nicht zurechtfinden.
  • Hilfe im Unterricht brauchen.
  • Hilfe in den Pausen brauchen.

 

Die Rechte von Kindern mit Behinderung

Kinder mit Behinderung dürfen jede Schule besuchen,

die sie besuchen möchten.

Und Kinder mit Behinderung

haben oft ein Recht auf eine Inklusions∙assistenz.

Damit können alle Kinder gut zusammen lernen:

Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung.

Es ist egal:

ob die Kinder eine körperliche Behinderung haben.

Oder ob die Kinder eine geistige Behinderung haben.

So steht es im Gesetz.

 

Die Inklusionsassistenz gibt es an

Regelschulen und an Förderschulen.

Regelschulen sind zum Beispiel:

  • Grund∙schulen
  • Gesamt∙schulen
  • Real∙schulen

Förderschulen sind für Kinder mit Behinderung.

 

Hier gibt es Inklusionsassistenz

Es gibt die Inklusions∙assistenz von der Lebenshilfe Detmold

im gesamten Kreis Lippe.

Zum Beispiel:

  • In Detmold
  • In Horn-Bad Meinberg
  • In Schlangen
  • In Augustdorf

Und in vielen anderen Städten vom Kreis Lippe.

 

Die Ansprechpersonen von der Inklusionsassistenz

Frau Sarah Dietel und Frau Beatrice Thielecke

sind die Ansprech∙personen für die Inklusions∙assistenz.

 

Frau Dietel und Frau Thielecke passen auf,

dass alles gut läuft.

Zum Beispiel:

  • Wenn ein Mitarbeiter krank ist.
    Dann sorgen sie dafür,
    dass ein anderer Mitarbeiter für ihn arbeitet.
    Wenn es möglich ist.
  • Wenn Eltern oder Lehrer Fragen haben.
    Dann helfen sie weiter.

 

Wie bekommt man eine Inklusionsassistenz?

Die Eltern und die Lehrer schreiben einen Antrag.

Damit das Kind eine Inklusions∙assistenz bekommt.

In den Antrag schreibt man:

Warum das Kind eine Inklusions∙assistenz braucht.

 

 

 

Den Antrag gibt man:

Zum Beispiel:

  • Dem Kreissozialamt
  • Dem Jugendamt
  • Dem Landschaftsverband

 

Haben Sie Fragen zum Antrag?

Frau Dietel und Frau Thielecke helfen Ihnen gerne.

Arbeiten als Inklusionsassistenz

Für die Arbeit als Inklusions∙assistenz bewirbt man sich.

Dann lernt man alle kennen:

  • Die Mitarbeiter in der Schule
  • Das Kind
  • Die Eltern vom Kind

Verstehen sich alle gut?

Dann darf man als Inklusions∙assistenz für das Kind arbeiten.

 

 

 

 

Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

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