Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Lebenshilfe für behinderte Menschen Kreisvereinigung Detmold e.V. Freiligrathstraße
22, 32756 Detmold
1. Allgemeines
Lieferung und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Verkaufs-
und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts-
und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich
anerkannt werden.
Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere
Bedingungen als angenommen.
2. Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und
unverbindlich. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung
rechtswirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht
die Gültigkeit des Vertrages als Ganzes. Aufträge, Abreden, Zusicherungen
etc., auch seitens unserer Vertreter oder Betriebsangehörigen, bedürfen
zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk ohne Fracht, Verpackung und gesetzliche Mehrwertsteuer
oder diese sind schriftlich anderes vereinbart.
4. Liefer- und Leistungszeit
Lieferfristen und Termine gelten nur annähernd, es sei denn, wir haben sie
schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Haben wir die Einhaltung
eines Termins oder einer Frist zugesichert, so muß uns der Auftraggeber
bei Verzug schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen.
Ereignisse höhere Gewalt berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten
oder deren Unterlieferanten eintreten, die Liefer- Leistungszeit um die Dauer
der Behinderung und angemessene Anlaufzeit zu verlängern oder für den
noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
5. Versand und Gefahrenübergang
Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer,
spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werks geht die Gefahr auch bei
Lieferung frei Bestimmungsort an den Auftraggeber über.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug erfolgen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur soweit zulässig, als diese unbestritten
oder rechtskräftig sind.
Da wir eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen gemäß
Sozialgesetzbuch IX sind, ist der Auftraggeber nach § 140 SGB IX vom 01.07.2001
berechtigt, 50 % unserer im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung mit
der zu zahlenden Ausgleichsabgabe zu verrechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das
Eigentum geht erst dann an den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten
Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für
unsere Saldoforderung. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige
Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware, gilt
als in unserem Auftrage erfolgt, ohne daß für uns Verbindlichkeiten
daraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen
vermischt oder verbunden, so tritt uns der Auftraggeber mit Wirksamwerden dieser
Verkaufs- und Lieferbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an
dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab.
Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-)Eigentum mit kaufmännischer Sorgfalt
unentgeltlich für uns.
8. Leergut
Fässer, Flaschen, Gläser, Kästen und Paletten sind unser Eigentum.
Wir behalten uns vor, für das Leergut Pfandsätze zu erheben; die Pfandbeträge
sind zusammen mit dem Rechnungsbetrag zahlbar.
Leergut sollte Zug um Zug zurückgegeben werden. Wir nehmen nur in einwandfreiem
Zustande befindliches Leergut zurück. Nicht zurückgegebenes Leergut
oder fehlendes Leergut wird zum jeweils gültigen Wiederbeschaffungspreis
für neues Leergut berechnet. Befindet sich der Abnehmer mit Leergutrückgaben
in Verzug, sind wir berechtigt, statt Rückgabe, Zahlung in Höhe des
Wiederbeschaffungspreises zu verlangen.
Zuviel zurückgegebenes Leergut wird nicht angekauft und nicht vergütet.
Es steht in der Lebenshilfe zur Verfügung des Kunden.
9. Mängel / Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware,
spätestens innerhalb von 2 Tagen, gerügt werden; nicht sofort erkennbare
Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch
nach 10 Tagen ab Empfang der Ware. Bei berechtigten und rechtzeitig erfolgten
Mängelrügen steht uns das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung
zu. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber
Minderung des Preises oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen.
10. Haftung
Wir haften für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn
wir oder ein gesetzlicher Vertreter, Erfüllungsgehilfe oder Verrichtungsgehilfe
sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung (vgl. Abschnitt 9) sowie
aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
11. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Gerichtstand wird Detmold
vereinbart.
Gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir hin
auf Speicherung von Daten als Hilfsmittel zur Geschäftsabwicklung gemäß
(BDSG).
12. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig
sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. |