Lebenshilfe Detmold e.V.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Lebenshilfe für behinderte Menschen Kreisvereinigung Detmold e.V. Freiligrathstraße 22, 32756 Detmold

1. Allgemeines
Lieferung und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.
Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.

2. Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages als Ganzes. Aufträge, Abreden, Zusicherungen etc., auch seitens unserer Vertreter oder Betriebsangehörigen, bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk ohne Fracht, Verpackung und gesetzliche Mehrwertsteuer oder diese sind schriftlich anderes vereinbart.

4. Liefer- und Leistungszeit
Lieferfristen und Termine gelten nur annähernd, es sei denn, wir haben sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Haben wir die Einhaltung eines Termins oder einer Frist zugesichert, so muß uns der Auftraggeber bei Verzug schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen.
Ereignisse höhere Gewalt berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, die Liefer- Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und angemessene Anlaufzeit zu verlängern oder für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

5. Versand und Gefahrenübergang
Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werks geht die Gefahr auch bei Lieferung frei Bestimmungsort an den Auftraggeber über.

6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug erfolgen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur soweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig sind.

Da wir eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen gemäß Sozialgesetzbuch IX sind, ist der Auftraggeber nach § 140 SGB IX vom 01.07.2001 berechtigt, 50 % unserer im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung mit der zu zahlenden Ausgleichsabgabe zu verrechnen.

7. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann an den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware, gilt als in unserem Auftrage erfolgt, ohne daß für uns Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Auftraggeber mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab.
Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-)Eigentum mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.

8. Leergut

Fässer, Flaschen, Gläser, Kästen und Paletten sind unser Eigentum. Wir behalten uns vor, für das Leergut Pfandsätze zu erheben; die Pfandbeträge sind zusammen mit dem Rechnungsbetrag zahlbar.
Leergut sollte Zug um Zug zurückgegeben werden. Wir nehmen nur in einwandfreiem Zustande befindliches Leergut zurück. Nicht zurückgegebenes Leergut oder fehlendes Leergut wird zum jeweils gültigen Wiederbeschaffungspreis für neues Leergut berechnet. Befindet sich der Abnehmer mit Leergutrückgaben in Verzug, sind wir berechtigt, statt Rückgabe, Zahlung in Höhe des Wiederbeschaffungspreises zu verlangen.
Zuviel zurückgegebenes Leergut wird nicht angekauft und nicht vergütet. Es steht in der Lebenshilfe zur Verfügung des Kunden.

9. Mängel / Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens innerhalb von 2 Tagen, gerügt werden; nicht sofort erkennbare Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch nach 10 Tagen ab Empfang der Ware. Bei berechtigten und rechtzeitig erfolgten Mängelrügen steht uns das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Minderung des Preises oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

10. Haftung
Wir haften für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn wir oder ein gesetzlicher Vertreter, Erfüllungsgehilfe oder Verrichtungsgehilfe sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung (vgl. Abschnitt 9) sowie aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

11. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Gerichtstand wird Detmold vereinbart.
Gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir hin auf Speicherung von Daten als Hilfsmittel zur Geschäftsabwicklung gemäß (BDSG).

12. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


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